Liebe Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschaft,
da die neue Homepage der AG noch ein wenig technische Probleme macht, möchte ich mich kurz mit einer wichtigen Information über eine „Buschtrommel-News“ melden.
Nach einer längeren Wartezeit hat sich nun der beauftragte Rechtsanwalt mit seinen Ausführungen zum Gehaltsabschluss der Bundesebene aus dem Jahre 2007 gemeldet. Diese arbeitsrechtliche Auskunft ist dafür jedoch sehr umfangreich und gewissenhaft ausgearbeitet. Wir haben uns entschlossen, sie zunächst nur in Auszügen dieser Information beizufügen. Gerne kann die Ausarbeitung bei mir angefordert werden und ich stelle sie dann als pdf-Datei zur Verfügung. Derzeit macht es aber wenig Sinn, Euch mit allen einzelnen Informationen zu versorgen- es geht ja konkret um die Einschätzung des Rechtanwaltes auf Erfolg der individuellen Klage gegen den Arbeitgeber bzgl. der o.g. Gehaltsforderung. Nach gründlicher Aussprache und mehrmaliger Prüfung der Auskunft hat sich der engere Vorstand der Arbeitsgemeinschaft erneut dazu entschlossen, jeder und jedem Kollegen im Landesverband die ganz persönliche Entscheidung offen zu lassen. Da der Rechtsanwalt grundsätzlich einige Probleme aufzeigt, die mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht verbunden sein könnten, wird der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft persönlich keine Klage in angesprochener Gehaltsforderung für sich beabsichtigen.
Die Entscheidung des engeren Vorstandes basiert auf folgender Zusammenfassung und Vorausschau des Rechtsanwaltes:
(Zitat)
1. In Folge der Betriebsvereinbarung für eine Übergangsregelung der Anstellungs- und Vergütungsbedingungen von Herbergseltern im DJH-Landesverband Bayern e.V. besteht gegenwärtig weder ein kollektiv- noch ein individualrechtlicher Anspruch bayerischer Jugendherbergseltern auf Anhebung ihrer Grundvergütung gemäß Beschluss des Sozialausschusses vom 06.06.2007. Lediglich Herbergseltern, deren Dienstverhältnis auf alten Dienstverträgen (vor dem 27.04.1991) basieren haben – grundsätzlich – Anspruch auf die Anhebung der Vergütung (ebenso Verträge mit Modifizierungen und Verträge für ausgenommene Häuser, sofern sich aus diesen Verträgen selbst nicht etwas anderes ergibt).
2. In einem weiteren Schritt ist dann jedoch noch zu prüfen, ob Herbergseltern, deren Dienstvertrag von der BV vom 27.02.2003 nicht erfasst wird, die also Anspruch auf die vom Sozialausschuss am 06.06.2007 beschlossene Anhebung haben diesen auch in voller Höhe beanspruchen können. Wie Sie mir mitgeteilt haben und sich auch aus der hier vorliegenden „Gehaltstabelle für Herbergseltern“ für den Zeitraum 01.08.2004 bis 30.06.2005 entnehmen lässt, kam es in den letzten Jahren zu (wenn auch nur geringen) Erhöhungen des Grundgehaltes im Deutschen Jugendherbergswerk – Landesverband Bayern.
Davon ausgehend, dass es im unmittelbaren Geltungsbereich der Beschlüsse des Sozialausschusses (außerhalb Bayerns) keine derartigen oder keine gleichwertigen Anpassungen des Grundgehaltes gegeben hat, sondern rein nach der Vergütungsrichtlinie vom 26.04.1997 bezahlt wird, dürften Herbergseltern mit alten Verträgen einen Anspruch auf die Anhebung der Vergütung um 69 EUR nach Beschluss des Sozialausschusses vom 06.06.2007 jedenfalls insoweit nicht haben, als die vom Sozialausschuss beschlossene Anhebung des Grundgehaltes in Bayern durch die Gehaltserhöhungen der vergangenen Jahre faktisch bereits „vollzogen“ worden ist. Soweit meine rechtliche Einschätzung zu dem mir vorgetragenen Sachverhalt. Zu etwaigen Rückfragen stehe ich Ihnen, sehr geehrter Herr Thomfohrde, jederzeit gerne zur Verfügung. (Zitat Ende)
Soweit das Zitat aus der arbeitsrechtlichen Auskunftdiese und eine ausführliche Besprechung bei dem Rechtsanwalt zeigt leider nicht auf, dass eine Klage auf Zahlung des Gehaltsabschlusses auf der Bundesebene unbedingt erfolgreich sein kann. Für den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft ist es wichtig und gut, wenn wir uns mit dem Landesverband möglichst schnell um eine Neuregelung der Gehaltsstrukturen unseres Verbandes kümmern. Es wäre sicher wünschenswert, wenn wir uns gemeinsam für die Zukunft engagieren- sei es für unser Geld, aber auch für eine persönliche, angenehme Umgangsform.
Hier ist jede/r gefragt!
Wie schon angeboten, kann ich die vollständigen Ausführungen des Arbeitsrechtlers gerne als Datei senden, eine kurze Nachricht und schon ist sie unterwegs. Über eine individuelle Klage kann jedoch nur jede und jeder ganz persönlich für sich entscheiden. Das Angebot, sich gerne an uns zu wenden, besteht weiter.
Allen Kolleginnen und Kollegen einen erfreulichen Saisonstart und ein wunderbares Frühjahr 2008
Euer Matthias Thomfohrde
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